Die KRINKO hat in der „Empfehlung zur Prävention und Kontrolle von Methicillin-resistenten Staphylococcus- aureus-Stämmen (MRSA) in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen“ unter Punkt 2.8 festgestellt, dass MRSA-Patienten außerhalb der hier genannten (medizinischen) Einrichtungen keinen Einschränkungen unterliegen; sie können die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen, dazu zählt auch der „nichtqualifizierte“ Krankentransport. Eine MRSA-Besiedlung alleine stellt keinen Grund für die Nutzung des qualifizierten Krankentransports dar. Diese Empfehlung beruht darauf, dass die medizinisch-pflegerischen Kontakte, die bestimmungsgemäß nur bei qualifizierten Krankentransporten vorkommen, in der Patientenversorgung entscheidend für das Übertragungsrisiko von MRSA sind, während soziale Kontakte nicht mit einem erhöhten MRSA-Übertragungsrisiko einhergehen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Epidemiologischen Bulletin.