Das European Committee on Antimicrobial Susceptibility Testing (EUCAST) hat die Kategorie „I“ bei der Antibiotika-Resistenzbestimmung neu definiert. Demnach berücksichtigen die Bewertungen „S“ und „I“ seit dem 01.01.2019 mit Inkrafttreten der neuen EUCAST-Grenzwerttabellen 9.0 explizit Aspekte der Dosierung bzw. der am gewünschten Wirkort erreichbaren Konzentrationen der jeweiligen Substanzen. Das neue „I“ bedeutet somit „sensibel bei erhöhter (Increased) Exposition“ und „S“ bedeutet „sensibel bei normaler Exposition“. „R“ bedeutet unverändert „resistent“.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Epidemiologischen Bulletin.