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MRE in der Krankenfahrt – sog. nichtqualifizierter Krankentransport Die KRINKO hat in der „Empfehlung zur Prävention und Kontrolle von Methicillin-resistenten Staphylococcus-aureus-Stämmen (MRSA) in
medizinischen und pflegerischen Einrichtungen“ unter Punkt 2.8 festgestellt, dass MRSA-Patienten außerhalb der hier genannten (medizinischen) Einrichtungen
keinen Einschränkungen unterliegen; sie können die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen, dazu zählt auch der „nichtqualifizierte“ Krankentransport.
Eine MRSA-Besiedlung alleine stellt keinen Grund für die Nutzung des qualifizierten Krankentransports dar. Diese Empfehlung beruht darauf, dass die
medizinisch-pflegerischen Kontakte, die bestimmungsgemäß nur bei qualifizierten Krankentransporten vorkommen, in der Patientenversorgung entscheidend
für das Übertragungsrisiko von MRSA sind, während soziale Kontakte nicht mit einem erhöhten MRSA-Übertragungsrisiko einhergehen. Für den Transport von Patienten stehen der Rettungsdienst, der qualifizierte und der sog. nichtqualifizierte Krankentransport (nq-KTP und q-KTP) zur Verfügung. Benötigt der Patient während der Fahrt eine medizinisch-fachlichen Betreuung oder besondere Hilfsmittel (wie z.B. Sauerstoffzufuhr) soll er mit einem Rettungs- oder Krankentransportwagen RTW oder KTW gefahren werden (q-KTP). Für klinisch stabile Patienten hingegen sind die preisgünstigeren sog. Krankenfahrten (nq-KTP) vorgesehen, d.h. „Fahrten, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln, privaten Kraftfahrzeugen, Mietwagen oder Taxen durchgeführt werden, z. B. auch Wagen mit behindertengerechter Einrichtung zur Beförderung von Rollstuhlfahrern. Eine medizinisch-fachliche Betreuung des Versicherten findet in diesen Fällen nicht statt“. Der Arzt, der den Krankentransport veranlasst, entscheidet anhand des Betreuungsbedarfs des Patienten während der Fahrt, ob ein „Kranken-transport“ (Rettungsdienst/Krankentransport; q-KTP) oder „Krankenfahrt“ (nq-KTP) notwendig ist. Eine Besiedelung beispielsweise mit multiresistenten Keimen bei ansonsten stabilen Patienten – z.B. regelmäßige Fahrten von ambulanten Dialysepatienten - ist keinen Grund für einen (teuren) qualifizierten Kranken-transport. Im Gegensatz zum qualifizierten Krankentransport unterliegt der sog. nichtqualifizierte Krankentransport nicht den im Gesetz festgelegten Hygieneanforderungen und auch nicht der gesetzlich festgelegten infektions-hygienischen Kontrolle durch die Gesundheitsämter. Angesichts des Interesses einiger nq-KTPs hat das MRE-Netz Rhein-Main eine Handreichung zur Basis-Hygiene im nq-KTP erarbeitet und ermöglicht auch dem nq-KTP auf freiwilliger Basis dem Netzwerk beizutreten. Weitere Informationen finden Sie nebenstehend. (Erlass des HSM; Artikel Hyg-Med 2013; Muster R+D Plan Basishygiene; Teilnahmevoraussetzungen) [top] |
Weitere Informationen KRINKO: Transport von mit MRSA besiedelten Personen Erlass HSM: MRE im Rettungsdienst und Krankentransport Transport von Patienten mit multiresistenten Erregern Teilnahme am Netzwerk |
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