Informationen

Rettungsdienst / Krankentransport

Was ist der Unterschied zwischen Rettungsdienst, Krankentransport und Krankenfahrt?

Bei der Krankenbeförderung wird zwischen qualifizierte Krankenbeförderung und nicht-qualifizierte Krankenbeförderung unterschieden.

Der Krankentransport erfolgt durch:

  • den Rettungswagen (RTW) mit medizinischem Fachpersonal und medizinisch-technischer Ausstattung für die Versorgung, Überwachung und den Transport von Notfallpatienten.
  • den Krankentransportwagen (KTW) mit medizinisch-fachlicher Betreuung für nicht-akute Transporte von verletzten oder erkrankten Patienten (z. B. Sauerstofftherapie).

Die Krankenfahrt kann durch:

  • ÖPNV, Mietwagen, private KFZ, Taxen oder z. B. auch Wagen mit behindertengerechter Einrichtung zur Beförderung von Rollstuhlfahrern erfolgen. Eine medizinisch-fachliche Betreuung findet nicht statt.

Der Arzt, der den Krankentransport veranlasst, entscheidet anhand des Betreuungsbedarfs des Patienten während der Fahrt, ob eine qualifizierte Krankenbeförderung (Rettungsdienst/Krankentransport) oder eine nicht-qualifizierte Krankenbeförderung (Krankenfahrt) notwendig ist.

Eine MRSA-Besiedlung alleine stellt keinen Grund für die Nutzung des qualifizierten Krankentransports dar.

Dies hat die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) mehrfach, u.a. in ihrer Empfehlungen zur Prävention und Kontrolle von Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus-Stämmen (MRSA) in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen unter Punkt 2.8 und im Jahr 2019 in der „Ergänzung zu den „Empfehlungen zur Prävention und Kontrolle von Methicillin-resistenten Staphylococcus-aureus– Stämmen (MRSA) in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen“ der KRINKO zu Fragen bezüglich des Transports von mit MRSA besiedelten Personen“ nochmals aktualisiert und bestätigt.

Diese Empfehlung beruht darauf, dass die medizinisch-pflegerischen Kontakte, die bestimmungsgemäß nur bei qualifizierten Krankentransporten vorkommen, in der Patientenversorgung entscheidend für das Übertragungsrisiko von MRSA sind, während soziale Kontakte nicht mit einem erhöhten MRSA-Übertragungsrisiko einhergehen. Deshalb unterliegen Menschen, die mit MRSA und anderen MRE besiedelt sind, außerhalb von medizinischen Einrichtungen keinen Einschränkungen; sie können öffentlichen Verkehrsmittel nutzen, dazu zählt auch der nicht-qualifizierte Krankentransport.

MRE im Rettungsdienst und Krankentransport (Qualifizierte Krankenbeförderung)

Welche Hygieneanforderungen gelten für den Transport von Patienten mit MRSA und anderen MRE?

Zur Sicherstellung der Hygiene im Rettungsdienst und Krankentransport muss ein Hygieneplan aufgestellt werden, der alle hygienerelevanten Maßnahmen, die im Rahmen der rettungsdienstlichen Versorgung erforderlich sind, enthält.

Infektionsschutzplan Hessen

Die MRE-Netzwerke Hessen haben in diesem Zusammenhang mit den Rettungsdienstbereichen auf Grundlage der Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) zum Umgang mit infektiösen Patienten einen detaillierten Plan erstellt, der in Tabellenform alle wesentlichen Daten enthält: Erkrankung, Erreger, Möglichkeit der Schutzimpfung, Übertragungsweg/infektiöses Material, zusätzlicher Personalschutz, zusätzlicher Patientenschutz, zu desinfizierende Flächen. Geforderte Wirksamkeit der Desinfektionsmittel sowie weitere Bemerkungen.

Hygienemaßnahmen

Alle Maßnahmen der Basishygiene, insbesondere die Händedesinfektion sind vom Personal konsequent einzuhalten. Bei Transport von Patienten mit MRSA/MRE muss das Personal bei engen Kontakten Schutzkittel und bei MRSA einen Mund-Nasenschutz tragen (kein Ganzkörperoverall erforderlich!) und nach dem Transport müssen die Kontaktflächen (nicht der ganze Innenraum!) desinfiziert werden. Da MRSA/MRE keine Desinfektionsmittelresistenz aufweisen, soll dies mit den üblichen Desinfektionsmitteln (nach VAH-Liste) durchgeführt werden. Der Wagen kann nach Antrocknen des Desinfektionsmittels wieder genutzt werden, die sog. Einwirkzeit muss nicht abgewartet werden.

MRE in der Krankenfahrt (Nicht-Qualifizierte Krankenbeförderung)

Welche Hygieneanforderungen gelten für den Transport von Patienten mit MRSA und anderen MRE?

Im Gegensatz zum Rettungsdienst und Krankentransport unterliegen Krankenfahrten (in Taxen oder Mietwagen) und Fahrten in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht den im Gesetz festgelegten Hygieneanforderungen und auch nicht der gesetzlich festgelegten infektionshygienischen Kontrolle durch die Gesundheitsämter, da für das Personal oder andere Personen über das allgemeine Risiko hinaus kein besonderes Risiko besteht. Daher sind nach Abschluss des Transportes keine besonderen Maßnahmen für den Fahrer und den Innenraum des Taxis oder Mietwagens notwendig.

Informationen

Zum Umgang mit MRSA beim Transport von Patienten im Rettungsdienst und Krankentransport wurde im Oktober 2009 ein Erlass des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Familie und Gesundheit publiziert.

Bericht

Einen Überblick über die erforderlichen Hygienemaßnahmen bei dem Transport von Patienten mit multiresistenten Erregern finden Sie in einem Beitrag von Kerwat und Wulf. Wir danken dem Verlag für die Freigabe des Beitrags zur Einstellung auf unsere Homepage.

Empfehlungen des Netzwerks

Angesichts des Interesses von Anbietern nicht-qualifizierter Krankenbeförderung hat das MRE-Netz Rhein-Main eine Handreichung zur Basishygiene für Mietwagenbetriebe erarbeitet.

Teilnahme am Netzwerk

Das MRE-Netz Rhein-Main bietet Rettungsdiensten und Krankentransport die Möglichkeit einer kostenlosen Mitgliedschaft im Netzwerk.

Teilnahmevoraussetzungen:

  • Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln (u. a. KRINKO)
  • Fester Ansprechpartner für Hygiene in jeder Einrichtung
  • Regelmäßige, jährliche Teilnahme aller Mitarbeitenden an Fortbildungsveranstaltungen zu Hygiene und MRE
  • Erfassung des Händedesinfektionsmittelverbrauchs sowie der Transporte pro Jahr
  • Erfassung und Dokumentation der MRE-Transporte

Wir haben Ihr Interesse geweckt und Sie möchten Mitgliedglied im MRE-Netz werden?

Ihre Einrichtung liegt im Zuständigkeitsbereich der Gesundheitsämter der Städte Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden oder der Kreise Main-Taunus, Hochtaunus, Main-Kinzig, Rheingau-Taunus, Wetterau oder Landkreis Offenbach, dann brauchen Sie nur die ausgefüllte Teilnahme-Erklärung an Ihr zuständiges Gesundheitsamt zu senden!

Teilnahmevoraussetzungen:

  • Umsetzung der Hygieneempfehlungen des Netzwerks
  • Fester Ansprechpartner für Hygiene in jeder Einrichtung
  • Regelmäßige, jährliche Teilnahme aller Mitarbeitenden an Fortbildungsveranstaltungen zu Hygiene und MRE
  • Erfassung des Händedesinfektionsmittelverbrauchs
  • Erfassung und Dokumentation der Gesamtfahrten sowie der MRE-Fahrten

Wir haben Ihr Interesse geweckt und Sie möchten Mitgliedglied im MRE-Netz werden?

Ihre Einrichtung liegt im Zuständigkeitsbereich der Gesundheitsämter der Städte Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden oder der Kreise Main-Taunus, Hochtaunus, Main-Kinzig, Rheingau-Taunus, Wetterau oder Landkreis Offenbach, dann brauchen Sie nur die ausgefüllte Teilnahme-Erklärung an Ihr zuständiges Gesundheitsamt zu senden!

MRE-Siegel

Mitglieder des MRE-Netz Rhein-Main haben die Möglichkeit zu zeigen, dass sie über die gesetzlichen Vorschriften hinaus Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von MRE umsetzen. Dazu hat die Landesarbeitsgemeinschaft der Hessischen MRE-Netzwerke Kriterien definiert, deren Einhaltung die Voraussetzung für die Verleihung des MRE-Siegls sind. Einrichtungen die ein MRE-Siegel anstreben müssen die Kriterien über mindestens zwei Jahre eingehalten bzw. umgesetzt haben. Die Überprüfung erfolgt durch das örtlich zuständige Gesundheitsamt.