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- dem InfectioSaarNetz, dem MRSA-Netz für das Saarland (Projektleiter Prof. Dr. Mathias Herrmann) und Kooperationspartnern

- dem Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen, Zentrum für Gesundheitsschutz, Dillenburg (Projektleiterin PD Dr. Mardjan Arvand) und Kooperationspartnern

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Meldepflicht für gramnegative Erreger mit Carbapenemresistenz

Zum 01.05.2016 ist in Deutschland bundesweit eine Meldepflicht für den Nachweis carbapenemresistenter Erreger in Kraft getreten (Anlage 1).
In Hessen existierte eine solche Meldepflicht bereits seit 01.12.2011, mit im Jahr 2013 aktualisierten Meldekriterien (Anlage 2).
Laut Erlass des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (Anlage 3) ist eine Verlängerung der hessischen Meldeverordnung nicht vorgesehen.
Die, dem Frankfurter Gesundheitsamt, gemeldeten Daten sind ausgewertet und publiziert (Anlage 4).

Das European Committee on Antimicrobial Susceptibility Testing (EUCAST) hat die Kategorie „I“ bei der Antibiotika-Resistenzbestimmung neu definiert. Demnach berücksichtigen die Bewertungen „S“ und „I“ seit dem 01.01.2019 mit Inkrafttreten der neuen EUCAST-Grenzwerttabellen 9.0 explizit Aspekte der Dosierung bzw. der am gewünschten Wirkort erreichbaren Konzentrationen der jeweiligen Substanzen. Das neue „I“ bedeutet somit „sensibel bei erhöhter (Increased) Exposition“ und „S“ bedeutet „sensibel bei normaler Exposition“. „R“ bedeutet unverändert „resistent“.
Weitere Informationen finden Sie rechts (Anlage 5).

Ergebnisse und eine Bewertung der Meldepflicht Carbapenem-Resistenz in Frankfurt am Main finden Sie im Jahresbericht der Hygieneabteilung des Gesundheitsamtes auf S. 90 ff.

Carbapenem-Resistenz Erfassungsbögen zur Meldung beim zuständigen Gesundheitsamt

Frankfurt am Main
Hochtaunuskreis
Landkreis Offenbach
Main-Kinzig-Kreis
Main-Taunus-Kreis
Rheingau-Taunus-Kreis
Stadt Offenbach
Wetteraukreis
Wiesbaden

Weitere Informationen

Anlage 1: IfSGMeldAnpV

Anlage 2: Ausführungsbestimmungen vom 08.04.2013 HSM

Anlage 3: Erlass HSMI zur Umsetzung der bundesweiten Meldepflicht vom 13.12.2016

Anlage 4: Carbapenem-resistente gramnegative Erreger im Rhein-Main-Gebiet, 2012-2015

Anlage 5: EUCAST neue Kategorie „I“

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